Mittwoch, 29. November 2017

Die Prioritäten der EU für 2018

Beruhend auf die Herbstprognose 2017 hat EU-Präsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union die Prioritäten für das nächste Jahr verkündet. Die Kommission hat sowohl ihre wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten dargelegt, als auch Empfehlungen für die Politiker abgegeben. Außerdem gibt es Bewertungen und Übersichten über die Haushaltsplanung der EU-Mitgliedsstaaten.


Als ersten Schritt gilt es sicherzustellen, dass alle Mitgliedsstaaten der Union, einen Anteil am starken Wirtschaftswachstum haben. Nachdem dies geradezu vorausgesetzt wird, ist dafür Sorge zu tragen, dass der Trend anhält und dieses Wachstum auch sämtlichen Teilen der Gesellschaft zugute kommt. Es wird eine verantwortungsvolle Finanzpolitik verlangt und es müssen Strukturreformen durchgeführt werden. Diese Reformen dienen dazu, um für eine weitere Ankurbelung der Investitionen zu sorgen. Das Ziel ist es das Realwachstum zu steigern und damit die Binnennachfrage zu steigern. 

Für die EU gilt, dass die Wirtschaft so stark steigt, wie in den letzten zehn Jahren nicht. Das durchschnittliche Defizit wird daher im nächsten Jahr auf weniger als 1 % des BIP sinken. Im Jahre 2010 waren es vergleichsweise noch mehr als 6 % des BIP. Die verschuldeten Mitgliedsländer haben aufgrund der guten Wirtschaftslage und des Wachstums die Möglichkeit ihre Schulden zu senken, um sich nicht die Möglichkeit zu versperren, Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Als Grund für das schnelle Wachstum wurden der private Verbrauch, sinkende Arbeitslosenzahlen und das weltweit robuste Wachstum genannt. Von der EU wird allerdings kritisiert, dass obwohl sich die Schuldenlage der einzelnen Länder stark verbessert hat, die Gehälter und Löhne nur mäßig steigen.

Die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten eindringlichst nicht nur ihre Schuldenstände abzubauen, sondern wenn möglich auch ein finanzielles Polster zu errichten. Darüber hinaus sind auch die Steuerschlupflöcher zu schließen, welche der EU in ihrer Gesamtheit vor enormen Einkommensverlusten bewahren können.

Laut dem sogenannten Warnmechanismusbericht wird empfohlen, zwölf Länder einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Als Grund dafür gelten Ungleichgewichte. Es betrifft (alphabetisch geordnet) Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien und Zypern.

Die Arbeitslosenquote beträgt innerhalb der EU „nur noch“ bei 8,9 %. Es ist trotz dieser „eigentlich“ erschütternden Zahl der niedrigste Wert seit dem Jahre 2008. Die EU hat nunmehr beschäftigungspolitische Leitlinien vorgegeben, welche gemeinsame Prioritäten und Ziele enthalten. Der diesbezügliche Text wird an die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte angepasst, damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas gesteigert werden kann, die Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen wird und hochwertige Arbeitsplätze „eingerichtet“ werden, um die die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu schaffen. Mitgliedsstaaten, welche ein Leistungsbilanzdefizit oder hohe Auslandsschulden vorweisen, sollten sich für eine höhere Produktivität einsetzen und jene Mitgliedsstaaten, welche einen Leistungsbilanzüberschuss haben, ihr Hauptaugenmerk auf das Wachstum der Gehälter und Löhne, Investitionen und die Ankurbelung der Binnennachfrage sorgen. Ein ganz eindringlicher Appell wird von der Kommission zur steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit gerichtet. Der diesbezügliche Aufschrei existiert in Österreich beispielsweise bereits seit Jahrzehnten...

Die Kommission hat zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass in Hinblick auf die Risikosenkung und -teilung, vor allem im Rahmen eines europäischen Einlagenversicherungssystems – auf die Vollendung der Bankenunion hinzuarbeiten ist. Es soll auch die Beaufsichtigung von Finanzinstituten verstärkt werden, um bereits im Vorfeld das Auflaufen von Risiken zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass die „notleidenden“ Kredite besonders rasch abgebaut werden sollen.  

Bei sechs Ländern: Deutschland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg und die Niederlande entsprechen, laut Kommission, die Übersichten über die Haushaltsplanung den Vorgaben für 2018.

Bei fünf Ländern: Estland, Irland, Malta, Slowakei und Zypern entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben für 2018
Kommen wir nun zu jenen Ländern wo sich auch Österreich befindet
Bei fünf Ländern: Belgien, Italien, Portugal, Slowenien und Österreich besteht das Risiko, dass die Vorgaben für 2018 nicht erfüllt werden. Bei diesen Ländern könnten die Übersichten über die Haushaltsplanung eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des jeweiligen mittelfristigen Ziels bewirken. Bei Italien sorgt die anhaltende hohe Staatsverschuldung für große Sorge.  
Bei Frankreich ist zu befürchten, dass basierend auf der Grundlage der Haushaltsplanung die Gefahr, dass die Vorgaben für 2018 nicht erfüllt werden. Für Rumänien wurde festgestellt, dass die Ratsempfehlung vom Juni überhaupt nichts gefruchtet hat. Es wurden keinerlei Maßnahmen ergriffen, um das Haushaltsziel zu erreichen. Die Kommission empfahl eine jährliche, strukturelle Anpassung in der Höhe von 0,5 % des BIP. Dies reicht mittlerweile nicht mehr und es muss ab sofort eine Anpassung in der Höhe von 0,8 % des BIP angestrebt und umgesetzt werden.  
Dies sind die Leitlinien der Kommission, für dessen Umsetzung der EU-Rat Sorge tragen soll.


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