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Donnerstag, 28. Juni 2018

Die neue EU-DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Einsatz. Auf 180 Seiten und in 99 Artikeln wird uns in ca. 50.000 Wörtern erklärt, dass die DSGVO notwendig ist, um die personenbezogenen Daten der EÜ-Bürger besser zu schützen. Die Datenschutzgesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind, so die Feststellung des EU-Parlaments, nämlich nicht mehr zeitgemäß und deshalb sollten wir uns darüber freuen, dass den Nutzern viel mehr Rechte eingeräumt werden.


Ganz nebenbei handelt es sich bei der Datenschutz-Grundverordnung, um einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit und den aufklärenden Journalismus. Von der neuen Verordnung sind alle jene betroffen, welche die Daten ihrer Nutzer erheben und verarbeiten. Ein Webseitenbetreiber macht dies beispielsweise durch eine Besucheranalyse, mit Kontaktformularen, einem Newsletter...

Das Ziel ist und das wird uns mit der neuen Verordnung immer wieder eingeredet, dass die Bürger wieder mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen und daher auch ihre Privatsphäre gestärkt wird. Jedem EU-Bürger soll das Recht eingeräumt werden zu erfahren, ob und vor allem welche Daten von ihm verarbeitet werden. Er kann also ab sofort selbst entscheiden, ob und von wem seine Daten verarbeitet werden dürfen. Der Bürger hat das Recht, dass unwahre Daten über ihn berichtigt oder ergänzt werden. Außerdem darf er jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen.

Seit dem 25. Mai 2018 ist ein Foto, auf welchem es Personen zu erkennen gibt, nicht mehr einfach nur ein Bild, sondern eine Datenerhebung und wie wir ja alle brav gelernt haben wissen wir nun, dass man bei einer Datenerhebung nunmehr um die Zustimmung der betroffenen Person zu fragen hat. Wer also ein Bild hat auf welchem, beispielsweise, im Hintergrund eine Person zu erkennen ist, muss sich bei dieser Person erkundigen, ob sie mit der Datenerhebung (also dem erscheinen auf dem Foto), einverstanden ist.

Praktisches Beispiel:

Du willst mit einem Freund ein Selfie machen und im Hintergrund latscht ein Passant vorbei. Es ist euer Selfie des Lebens, doch wenn ihr nicht schnell genug seid, um zu erkennen, dass da noch jemand auf dem Foto ist und ihr die betreffende Person zur Rücksprache, ob ihr dieses geniale Meisterwerk eh nützen dürft auch nicht mehr einholen könnt, dann habt ihr die verdammte Pflicht das Selfie umgehend zu löschen. Fotos vom Kindergeburtstag, von seinen Kindern am Spielplatz, der Firmenfeier mit den Kollegen, Fotos mit Freunden in einem gut besuchten Tanzlokal... sind somit Geschichte...

Zum Glück gibt es allerdings für alles eine Ausnahme und so dürfen Fotos, ohne die betroffene Person zu fragen, immerhin von der sogenannten staatlich institutionalisierten Presse und den dafür arbeitenden Journalisten und Unternehmen, angefertigt und gespeichert werden.

Im Gegensatz dazu hat ein kritisches Medium nunmehr ein gewaltiges Problem. Wenn man es bestrafen will, dann kann und wird man dies seit dem 25. Mai 2018, ganz leicht können. Jeder Bürger kann nunmehr mundtot gemacht werden, weil es Strafen in der Höhe von bis zu 20 Millionen Euro gibt. Für alle jene, welche gerade nicht ganz so viel Kleingeld eingesteckt haben darf diese Strafe im Gefängnis abgesessen werden. Das könnte allerdings ein bisserl länger dauern...

Prinzipiell wird somit jeder Mensch der Fotos macht (also eigentlich eh alle) kriminalisiert. Man gilt de facto so lange als schuldig bis die Unschuld bewiesen ist. Haben wir jetzt also auch ein neues Rechtssystem bekommen? Keine Sorge - eingesperrt werden ganz bestimmt nur jene, welche nicht ins System passen. Es handelt sich also de facto um ein Ermächtigungsgesetz mit der Möglichkeit ab sofort jeden EU-Bürger verfolgen zu können.

Zum Beweis, dass es im realen Leben nun ein typisches 2-Klassen-Recht gibt, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die staatlich institutionalisierten Presse exakt jene Presse ist, welche vom Staat bestimmt, also sowieso bereits zensiert ist (die Mainstream-Presse halt). Man kann also durchaus davon sprechen, dass es sich hierbei, um den bisher schwersten Schlag gegen die freien Medien handelt, seit es die freien Medien überhaupt gibt. Wer sich kritisch mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Rechtsprechung auseinandersetzt, muss, wenn er ganz konkret über eine natürliche Person außerhalb des eigenen Umfelds berichtet oder gar veröffentlicht, diese Person vorher um Erlaubnis bitten.

Wie soll man allerdings etwas enthüllen, wenn man die betroffene Person vorher um Erlaubnis fragen muss? Es scheint also ganz konkret das Ziel der DSGVO zu sein, aufdecken und enthüllen und zu unterbinden. Weit haben wir es gebracht...

In der BRD wurden 60.000 Prüfer ausgebildet, um die Umsetzung der DSGVO zu kontrollieren. Die Strafen belaufen sich von 4 % des jährlichen Bruttoumsatzes einer Firma bis zu zwanzig Millionen Euro. Zehntausende Klein- und Mittelbetriebe haben bereits Angst, Konkurs anmelden zu müssen...

In Österreich wurde eine Ausnahme für journalistische Arbeit beschlossen, welche wirksam wird, wenn bei einer Auskunft das Redaktionsgeheimnis gefährdet wäre. Diese Ausnahme umfasst nicht nur die Auskunftspflicht, sondern auch beispielsweise die Übertragung von Daten in das EU-Ausland, die laut DSGVO nur mit expliziter Einwilligung der betroffenen Person erfolgen darf.

Wer allerdings glaubt, dass es in Österreich somit weiterhin ohne Probleme möglich ist zu recherchieren und zu veröffentlichen dem sei gesagt, dass man in Österreich nur zu Beginn (also beim ersten Vergehen) von der vollen Härte der Bestrafung absieht. Bei einer wiederholtem Zuwiderhandlung wird sehr wohl der neu geschaffene Strafkatalog voll ausgenutzt. Eine wiederholte Zuwiderhandlung bedeutet, dass es bereits beim zweiten „Vergehen“ zu einer Bestrafung kommen kann.

Mit der neuen DSGVO ist es seit dem 25. Mai 2018 sogar verboten E-Mail-Adressen zu sammeln. Es ist zwar nett, wenn man davor hunderte oder tausende von ihnen gesammelt und gespeichert hat, aber jetzt müsste man erst einmal wieder alle „Besitzer“ fragen, ob man sie weiterhin verwenden darf. Dasselbe gilt übrigens auch für das Aufschreiben von den Geburtstagen seiner Freunde und Bekannten. Es handelt sich dabei um nichts anderes als personenbezogene Daten.

Wer glaubt dies alles damit zu umgehen, dass er ganz einfach Visitenkarten austauscht, ist damit leider auch auf dem Holzweg. Ob damit nicht auch die Speicherung von Telefonnummern auf seinem Smartphone verboten ist? Selbstverständlich!

Wer beispielsweise so wie ich, daheim vor dem Laptop sitzt, um zu recherchieren und neue Artikel zu schreiben hat durchaus „das Problem“, dass ein Kind zur Tür hereinkommt und mir etwas mitteilen will. Na gut, ich werde halt bei meiner Tätigkeit unterbrochen aber das ist ja mit DSGVO nicht verboten. Das Problem ist allerdings, dass eines meiner Kids ja einen Blick auf den Bildschirm werfen könnte und dann... sind (laut DSGVO) die Persönlichkeitsrechte in Gefahr...

Das ist allerdings kein Problem. Ich muss halt ab sofort „lediglich“ sämtliche meiner E-Mails verschlüsseln und damit auch garantiert nichts passiert einen geschlossenen Raum in den eigenen vier Wänden suchen und finden, diesen zusätzlich mit einem Zutrittsverbot versehen und den Laptop nachts wegsperren. Ganz so „einfach“ ist dies allerdings auch nicht. In Wahrheit muss sich der Raum hinter einer feuer-festen Tür verbergen und der Laptop ist in einem feuerfesten Safe unterzubringen....

Beim letzten Weltwirtschaftsgipfel in Davos haben sich die Datenkraken des Internets (z. B. Facebook und Google) dafür ausgesprochen, dass die EU-Bürger endlich wieder die Hoheit über ihre Daten bekommen sollen. Nur noch mit der expliziten Zustimmung des Bürgers soll man, auf deren Daten zugreifen dürfen. Im Gegenzug dazu übernehmen unsere lieb gewonnenen Datenkraken in naher Zukunft, für den Staat so wichtige Aufgaben wie die Sicherheitsüberprüfung.

Sicherheitsüberprüfung? Was soll denn das bitte sein?

Beispiel:
Ich will in ein anderes Land reisen und muss dafür eine Grenze überschreiten. Ich stelle mich bei einem Schalter an und werde von dem höflichen und zuvorkommenden Beamten dazu angehalten ihm meinen Laptop oder/und das Smartphone auszuhändigen. Dies geschieht selbstverständlich nur zu meiner eigenen Sicherheit. Ich habe das Recht meine Daten freizugeben, damit der nette Beamte meine Daten von einer dieser Datenkraken durchforsten lässt, um zu sehen, ob ich keinerlei Bedrohung darstelle und somit in das gewünschte Land einreisen darf. Mit hoher Wahrscheinlichkeit darf ich, nach der Analyse meiner Daten, in das gewünschte Land einreisen.

Angenommen allerdings, ich will nicht, dass jemand meine Daten durchstöbert und erlaube dies dem Beamten nicht, dann wird er ein eher unfreundliches Gesicht machen und mich zu einem anderen Schalter schicken. Beim mir neu zugewiesenen Schalter lässt man mich ein paar Stunden warten, um danach von einem griesgrämig aussehenden Beamten gefragt zu werden, warum ich nicht erlaube, dass meine Daten kontrolliert werden. Die perfekt passende Frage dazu lautet: „Haben Sie möglicherweise etwas zu verbergen?“ Es wird mir klargemacht, dass ich ohne meiner Erlaubnis zur Datenkontrolle nicht in das gewünschte Land einreisen darf, aber es steht mir völlig frei mich wieder beim vorigen Schalter anzustellen, um dort meine Daten, vollkommen freiwillig selbstverständlich, herzugeben. Danach dürfte ich, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, in das gewünschte Land einreisen – alles nur deshalb, weil ich völlig freiwillig meine Daten hergegeben habe...

Möglicherweise glauben dies jetzt nicht alle LeserInnen sofort und unwidersprochen aber es gibt ja auch noch andere wunderbare Möglichkeiten die Freiwilligkeit der Menschen herauszufordern.

Sie wollen einen Bankkredit? Sie hätten gerne eine Versicherung? Sie wollen sich eine Sportveranstaltung ansehen, ein Kino, Theater oder die Oper besuchen? Vielleicht wollen sie auch nur einkaufen gehen? Das ist ohne großen Aufwand verbunden und kein Problem. Sie müssen uns dafür lediglich – ihre Daten zur Verfügung stellen... selbstverständlich freiwillig...

Ob sie ihre Daten hergeben oder nicht, bleibt ganz alleine ihnen überlassen. Sie werden nur sehr schnell merken, dass sie ohne der freiwilligen Freigabe ihrer Daten, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Diese Entscheidung bleibt, wie immer, ihnen überlassen.

Die Teilnahme am Leben ist schließlich – völlig freiwillig...

Ich bin glücklich! Endlich haben wir alle die Hoheit über unsere Daten :-)

Wir Bürger sind ab sofort die einzigen Schuldigen, wenn wir das Gefühl haben, dass jemand die Kontrolle über unsere Daten bekommt. Wir müssten sie ja nicht hergeben...

Wie sprach einst der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 27.12.1999 in einem Interview mit dem Spiegel?
"Wir beschließen etwas, stellen das in den Raum und warten einige Zeit ab was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt..." 










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