Seit dem 25. Mai 2018 ist die
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Einsatz. Auf 180 Seiten und in 99 Artikeln wird uns in ca. 50.000
Wörtern erklärt, dass die DSGVO notwendig ist, um die
personenbezogenen Daten der EÜ-Bürger besser zu schützen. Die Datenschutzgesetze der einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten sind, so die Feststellung des EU-Parlaments,
nämlich nicht mehr zeitgemäß und deshalb sollten wir uns darüber
freuen, dass den Nutzern viel mehr Rechte eingeräumt werden.
Ganz nebenbei handelt es sich bei der
Datenschutz-Grundverordnung, um einen massiven Angriff auf die
Meinungsfreiheit und den aufklärenden Journalismus. Von der neuen Verordnung sind alle jene
betroffen, welche die Daten ihrer Nutzer erheben und verarbeiten. Ein
Webseitenbetreiber macht dies beispielsweise durch eine
Besucheranalyse, mit Kontaktformularen, einem Newsletter...
Das Ziel ist und das wird uns mit der
neuen Verordnung immer wieder eingeredet, dass die Bürger wieder
mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen und daher auch ihre
Privatsphäre gestärkt wird. Jedem EU-Bürger soll das Recht
eingeräumt werden zu erfahren, ob und vor allem welche Daten von ihm
verarbeitet werden. Er kann also ab sofort selbst
entscheiden, ob und von wem seine Daten verarbeitet werden dürfen.
Der Bürger hat das Recht, dass unwahre Daten über ihn berichtigt
oder ergänzt werden. Außerdem darf er jederzeit die Löschung
seiner Daten verlangen.
Seit dem 25. Mai 2018 ist ein Foto, auf
welchem es Personen zu erkennen gibt, nicht mehr einfach nur ein
Bild, sondern eine Datenerhebung und wie wir ja alle brav gelernt
haben wissen wir nun, dass man bei einer Datenerhebung nunmehr um die
Zustimmung der betroffenen Person zu fragen hat. Wer also ein Bild hat auf welchem,
beispielsweise, im Hintergrund eine Person zu erkennen ist, muss sich
bei dieser Person erkundigen, ob sie mit der Datenerhebung (also dem
erscheinen auf dem Foto), einverstanden ist.
Praktisches Beispiel:
Du willst mit einem Freund ein Selfie
machen und im Hintergrund latscht ein Passant vorbei. Es ist euer
Selfie des Lebens, doch wenn ihr nicht schnell genug seid, um zu
erkennen, dass da noch jemand auf dem Foto ist und ihr die
betreffende Person zur Rücksprache, ob ihr dieses geniale
Meisterwerk eh nützen dürft auch nicht mehr einholen könnt, dann
habt ihr die verdammte Pflicht das Selfie umgehend zu löschen. Fotos vom Kindergeburtstag, von seinen
Kindern am Spielplatz, der Firmenfeier mit den Kollegen, Fotos mit
Freunden in einem gut besuchten Tanzlokal... sind somit Geschichte...
Zum Glück gibt es allerdings für
alles eine Ausnahme und so dürfen Fotos, ohne die betroffene Person
zu fragen, immerhin von der sogenannten staatlich institutionalisierten Presse
und den dafür arbeitenden Journalisten und Unternehmen, angefertigt
und gespeichert werden.
Im Gegensatz dazu hat ein kritisches
Medium nunmehr ein gewaltiges Problem. Wenn man es bestrafen will, dann kann
und wird man dies seit dem 25. Mai 2018, ganz leicht können. Jeder Bürger kann nunmehr mundtot
gemacht werden, weil es Strafen in der Höhe von bis zu 20 Millionen
Euro gibt. Für alle jene, welche gerade nicht
ganz so viel Kleingeld eingesteckt haben darf diese Strafe im
Gefängnis abgesessen werden. Das könnte allerdings ein bisserl
länger dauern...
Prinzipiell wird somit jeder Mensch der
Fotos macht (also eigentlich eh alle) kriminalisiert. Man gilt de
facto so lange als schuldig bis die Unschuld bewiesen ist. Haben wir jetzt also auch ein neues
Rechtssystem bekommen? Keine Sorge - eingesperrt werden ganz
bestimmt nur jene, welche nicht ins System passen. Es handelt sich
also de facto um ein Ermächtigungsgesetz mit der Möglichkeit ab
sofort jeden EU-Bürger verfolgen zu können.
Zum Beweis, dass es im realen Leben nun
ein typisches 2-Klassen-Recht gibt, sei noch einmal
darauf hingewiesen, dass die staatlich institutionalisierten Presse exakt jene
Presse ist, welche vom Staat bestimmt, also sowieso bereits zensiert
ist (die Mainstream-Presse halt). Man kann also durchaus davon
sprechen, dass es sich hierbei, um den bisher schwersten Schlag gegen
die freien Medien handelt, seit es die freien Medien überhaupt gibt. Wer sich kritisch mit Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft und der Rechtsprechung auseinandersetzt,
muss, wenn er ganz konkret über eine natürliche Person außerhalb
des eigenen Umfelds berichtet oder gar veröffentlicht, diese Person
vorher um Erlaubnis bitten.
Wie soll man allerdings etwas
enthüllen, wenn man die betroffene Person vorher um Erlaubnis fragen
muss? Es scheint also ganz konkret das Ziel
der DSGVO zu sein, aufdecken und enthüllen und zu
unterbinden. Weit haben wir es gebracht...
In der BRD wurden 60.000 Prüfer
ausgebildet, um die Umsetzung der DSGVO zu kontrollieren. Die Strafen belaufen sich von 4 % des
jährlichen Bruttoumsatzes einer Firma bis zu zwanzig Millionen Euro. Zehntausende Klein- und Mittelbetriebe
haben bereits Angst, Konkurs anmelden zu müssen...
In Österreich wurde eine Ausnahme für
journalistische Arbeit beschlossen, welche wirksam wird, wenn bei
einer Auskunft das Redaktionsgeheimnis gefährdet wäre. Diese
Ausnahme umfasst nicht nur die Auskunftspflicht, sondern auch
beispielsweise die Übertragung von Daten in das EU-Ausland, die laut
DSGVO nur mit expliziter Einwilligung der betroffenen Person erfolgen
darf.
Wer allerdings glaubt, dass es in
Österreich somit weiterhin ohne Probleme möglich ist zu
recherchieren und zu veröffentlichen dem sei gesagt, dass man in
Österreich nur zu Beginn (also beim ersten Vergehen) von der vollen
Härte der Bestrafung absieht. Bei einer wiederholtem Zuwiderhandlung
wird sehr wohl der neu geschaffene Strafkatalog voll ausgenutzt. Eine wiederholte Zuwiderhandlung
bedeutet, dass es bereits beim zweiten „Vergehen“ zu einer
Bestrafung kommen kann.
Mit der neuen DSGVO ist es seit dem 25.
Mai 2018 sogar verboten E-Mail-Adressen zu sammeln. Es ist zwar nett, wenn man davor
hunderte oder tausende von ihnen gesammelt und gespeichert hat, aber
jetzt müsste man erst einmal wieder alle „Besitzer“ fragen, ob
man sie weiterhin verwenden darf. Dasselbe gilt übrigens auch für
das Aufschreiben von den Geburtstagen seiner Freunde und Bekannten.
Es handelt sich dabei um nichts anderes als personenbezogene Daten.
Wer glaubt dies alles damit zu umgehen,
dass er ganz einfach Visitenkarten austauscht, ist damit leider auch
auf dem Holzweg. Ob damit nicht auch die Speicherung von
Telefonnummern auf seinem Smartphone verboten ist?
Selbstverständlich!
Wer beispielsweise so wie ich, daheim
vor dem Laptop sitzt, um zu recherchieren und neue Artikel zu
schreiben hat durchaus „das Problem“, dass ein Kind zur Tür
hereinkommt und mir etwas mitteilen will. Na gut, ich werde halt bei
meiner Tätigkeit unterbrochen aber das ist ja mit DSGVO nicht
verboten. Das Problem ist allerdings, dass eines
meiner Kids ja einen Blick auf den Bildschirm werfen könnte und
dann... sind (laut DSGVO) die Persönlichkeitsrechte in Gefahr...
Das ist allerdings kein Problem. Ich
muss halt ab sofort „lediglich“ sämtliche meiner E-Mails
verschlüsseln und damit auch garantiert nichts passiert einen
geschlossenen Raum in den eigenen vier Wänden suchen und finden,
diesen zusätzlich mit einem Zutrittsverbot versehen und den Laptop
nachts wegsperren. Ganz so „einfach“ ist dies
allerdings auch nicht. In Wahrheit muss sich der Raum hinter
einer feuer-festen Tür verbergen und der Laptop ist in einem
feuerfesten Safe unterzubringen....
Beim letzten Weltwirtschaftsgipfel in
Davos haben sich die Datenkraken des Internets (z. B. Facebook und
Google) dafür ausgesprochen, dass die EU-Bürger endlich wieder die Hoheit
über ihre Daten bekommen sollen. Nur noch mit der expliziten Zustimmung
des Bürgers soll man, auf deren Daten zugreifen dürfen. Im Gegenzug dazu übernehmen unsere
lieb gewonnenen Datenkraken in naher Zukunft, für den Staat so
wichtige Aufgaben wie die Sicherheitsüberprüfung.
Sicherheitsüberprüfung? Was soll denn das bitte sein?
Beispiel:
Ich will in ein anderes Land reisen und
muss dafür eine Grenze überschreiten. Ich stelle mich bei einem Schalter an
und werde von dem höflichen und zuvorkommenden Beamten dazu
angehalten ihm meinen Laptop oder/und das Smartphone auszuhändigen. Dies geschieht selbstverständlich nur
zu meiner eigenen Sicherheit. Ich habe das Recht meine Daten
freizugeben, damit der nette Beamte meine Daten von einer dieser
Datenkraken durchforsten lässt, um zu sehen, ob ich keinerlei
Bedrohung darstelle und somit in das gewünschte Land einreisen darf. Mit hoher Wahrscheinlichkeit darf ich,
nach der Analyse meiner Daten, in das gewünschte Land einreisen.
Angenommen allerdings, ich will nicht,
dass jemand meine Daten durchstöbert und erlaube dies dem Beamten
nicht, dann wird er ein eher unfreundliches Gesicht machen und mich
zu einem anderen Schalter schicken. Beim mir neu zugewiesenen Schalter
lässt man mich ein paar Stunden warten, um danach von einem
griesgrämig aussehenden Beamten gefragt zu werden, warum ich nicht
erlaube, dass meine Daten kontrolliert werden. Die perfekt passende Frage dazu lautet:
„Haben Sie möglicherweise etwas zu verbergen?“ Es wird mir klargemacht, dass ich ohne
meiner Erlaubnis zur Datenkontrolle nicht in das gewünschte Land
einreisen darf, aber es steht mir völlig frei mich wieder beim
vorigen Schalter anzustellen, um dort meine Daten, vollkommen
freiwillig selbstverständlich, herzugeben. Danach dürfte ich, mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit, in das gewünschte Land einreisen –
alles nur deshalb, weil ich völlig freiwillig meine Daten hergegeben
habe...
Möglicherweise glauben dies jetzt
nicht alle LeserInnen sofort und unwidersprochen aber es gibt ja auch
noch andere wunderbare Möglichkeiten die Freiwilligkeit der Menschen
herauszufordern.
Sie wollen einen Bankkredit? Sie hätten gerne eine Versicherung? Sie wollen sich eine Sportveranstaltung
ansehen, ein Kino, Theater oder die Oper besuchen? Vielleicht wollen sie auch nur
einkaufen gehen? Das ist ohne großen Aufwand verbunden
und kein Problem. Sie müssen uns dafür lediglich –
ihre Daten zur Verfügung stellen... selbstverständlich
freiwillig...
Ob sie ihre Daten hergeben oder nicht,
bleibt ganz alleine ihnen überlassen. Sie werden nur sehr schnell merken,
dass sie ohne der freiwilligen Freigabe ihrer Daten, nicht am
öffentlichen Leben teilnehmen können. Diese Entscheidung bleibt, wie immer,
ihnen überlassen.
Die Teilnahme am Leben ist schließlich
– völlig freiwillig...
Ich bin glücklich! Endlich haben wir alle die Hoheit über
unsere Daten :-)
Wir Bürger sind ab sofort die einzigen
Schuldigen, wenn wir das Gefühl haben, dass jemand die Kontrolle
über unsere Daten bekommt. Wir müssten sie ja nicht hergeben...
Wie sprach einst der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker am 27.12.1999 in einem Interview mit dem Spiegel?
"Wir beschließen etwas, stellen das
in den Raum und warten einige Zeit ab was passiert. Wenn es dann kein
großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar
nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter –
Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt..."
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