2018 ist eine Studie, welche von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde zu dem Ergebnis gekommen, dass 70 % der EU-Bürger*innen, Gegenstände lieber reparieren lassen würden, als diese neu zu kaufen. Der Wunsch ist groß, die Umsetzung jedoch schwer bis unmöglich. Vor allem bei Elektroprodukten, scheitert es dabei an mehreren Punkten. Die Bauweise ist nicht auf eine Reparatur ausgelegt und deshalb überteuert und nicht sinnvoll. Ersatzteile sind oftmals gar nicht vorhanden.
Das EU-Parlament hat es sich zum Ziel gesetzt, die Produzenten bei der Pflicht zu nehmen und deshalb das Recht auf Reparatur beschlossen. Der Kunde muss beim Kauf des Produkts darüber informiert werden, ob es Reparaturmöglichkeiten gibt und wenn die Frage positiv beantwortet werden kann, ist er auch über die zu entfallenden Kosten zu informieren. Mit diesem Gesetz will das EU-Parlament für Nachhaltigkeit sorgen und verhindern, dass ein Produkt, gleich beim ersten, kleinen Defekt weggeworfen wird. Man verspricht sich davon, eine Schonung der Ressourcen.
Nicht überall ist es allerdings sinnvoll, alte Geräte auf Teufel komm raus zu reparieren. Ein gutes Beispiel dafür ist ein Kühlschrank. Ein neuer Kühlschrank verbraucht deutlich weniger Strom und hilft dem Klima und unserer Umwelt mehr, als wenn Omas geerbter Kühlschrank repariert wird. Die Herstellung einer Waschmaschine, ja selbst einer Kaffeemaschine ist hingegen für die Umwelt so belastend, dass eine Reparatur weit sinnvoller ist.
Es wird wohl niemanden überraschen, dass die Händler von dem neuen Gesetz, wenig bis gar nicht begeistert sind. Man verweist auf die Tatsache, dass man für laufende Reparaturen auch ständig, zumindest über mehrere Jahre hinweg, Ersatzteile bereithalten muss und dies würde am Ende für einen höheren Mistberg sorgen. Die Reparaturkosten würden am Ende auch stark anwachsen und deshalb wäre das Gesetz in Wahrheit sogar schlecht für das Klima und die Umwelt.
Im EU-Parlament denkt man sogar schon darüber nach, einen vorzeitigen Verschleiß als unlauteren Wettbewerb zu definieren. Es würde damit sogar der Nährboden für Strafmaßnahmen bereitet.In der Praxis wird ein derartiger Nachweis aber nicht zu erbringen sein. Die Lebensdauer hängt ja schließlich auch von der Häufigkeit der Nutzung ab.
Eine andere Regelung könnte hingegen durchaus Platz in der Gesetzgebung finden. Es wird nämlich daran gedacht die Garantie an die zu erwartende Lebensdauer eines Produkts zu knüpfen. Derartige Vorschriften gibt es bereits in Finnland und in den Niederlanden. In beiden Ländern ist man übrigens froh, diesen Schritt gesetzt zu haben.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine Firma, welche alte Handys und Smartphones repariert und zu einem günstigen Preis inkl. ein Jahr Garantie anbietet www.refurbed.at
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