Gegen dieses Urteil wird der Anwalt von Julian Assange, Berufung einlegen. Der Anwalt Carlos Poseda vertritt nämlich die Ansicht, dass das Urteil schon alleine deshalb nicht rechtmäßig zustande gekommen sein könne, weil Julian Assange nicht vor Gericht erscheinen durfte. Julian Assange befindet ja derzeit in Haft. Der Anwalt bestreitet auch gar nicht, dass es bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte, aber er fordert das Recht auf Verteidigung ein. Julian Assange hätte ja lediglich digital an der Gerichtsverhandlung teilnehmen können.
Zur Erinnerung
Im Juni 2012 flüchtete Julian Assange vor seiner drohenden Auslieferung in die USA, in London in die Botschaft von Ecuador und beantragte damals bei der Regierung von Rafael Correa, politisches Asyl. Ende 2017 hat er dann, unter der Regierung von Lenin Moreno, die Staatsbürgerschaft von Ecuador erhalten. 2019 wurde Julian Assange, nachdem er bereits sieben Jahre als politischer Flüchtling im Botschaftsgebäude lebte, das diplomatische Asyl aberkannt. Es folgte die Verhaftung von Julian Assange durch die britische Polizei. Ganz offensichtlich spielten dabei die außenpolitischen Interessen von Lenin Moreno eine gewichtige Rolle. Im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger, wünscht er sich eine Wiederannäherung zur USA.
Julian Assange befindet sich seit seiner Festnahme im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. 2019 stellte die USA einen Auslieferungsantrag, welcher im Jänner 2021 von einer Richterin abgelehnt wurde. Sie verwies auf die Suizidgefahr und die ihm zu erwartenden Haftbedingungen in den USA.
Entgegen zahlreicher Erwartungen, hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei ihrem USA-Besuch im Juli dieses Jahres, sich nicht für die Freilassung von Julian Assange eingesetzt. Da war es wohl ebenso wichtiger, es sich mit den USA und Präsident Joe Biden nicht zu verscherzen...
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