Österreich ist, da
darf man ruhig stolz sein, das führende europäische Land wenn es
darum geht, problematische Stellen in den geplanten
Freihandelsverträgen TTIP und CETA zu suchen und zu finden. Der
Vorsitzende von Greenpeace präsentierte eine Passage aus dem
CETA-Vertrag, derzufolge Bestandteile wie die privaten
Schiedsgerichte an den nationalen Parlamenten vorbei,
völkerrechtliche Gültigkeit erlangen sollen. Von der EU-Kommission hat Greenpeace
auch erfahren, dass sie dem EU-Rat empfehlen wird, diese Umgehung
durch einen Rückgriff auf Artikel
218 Absatz 5
des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu
erlauben.
Der
Europaabgeordnete Michel Reimonwartete mit einer Entdeckung
auf, die er in vertraulichen Verhandlungsunterlagen zu TTIP machte. Reimon
zufolge hat die EU-Kommission vorgeschlagen, nicht nur die
"Harmonisierung der Finanzmarktregeln", sondern "auch
alle zukünftigen Regulierungen",
der
Kontrolle durch
die
Parlamente der USA und der EU-Mitgliedsländerzu
entziehen und sie in die Hände eines regelmäßig tagenden
"gemeinsamen Forums" zu legen. Wie
sich das Forum konkret zusammensetzt soll erst ein Jahr nach dem
TTIP-Abschluss entschieden werden! Durch ein jährlich stattfindendes
Treffen von Regierungsvertretern soll es „beaufsichtigt“ werden. Laut
dem Grün-Politiker dürften die Gesetze dann nur noch so erlassen
werden, dass diese mit den Beschlüssen des Forums übereinstimmen.
Hurra!
Vor
allem europäische Finanzdienstleister und Versicherungen dürften
diesen Vorschlag unterbreitet und unterstützt haben. Das
ist deswegen logisch und nachvollziehbar weil die U.S.A. teilweise
strengere Regeln haben. Diese nach 2008 beschlossenen Regeln haben
zur Folge, dass bestimmte Finanzprodukte zwar in Europa, allerdings
nicht in den USA angeboten werden dürfen. Das muss
selbstverständlich geändert werden...
Laut
Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, sollen
neue Gesetze, bezüglich Verbraucher-schutzregeln und Umweltstandards
der EU, des Bundes und der Länder in Zukunft vorab der U.S.A.
vorgelegt werden. Die
U.S.A. sollen dann ihrerseits Informationen anfordern sowie die
Belege und Daten prüfen. Wenn Sie ihre Interessen verletzt sehen,
dann werden die Vorhaben einem "Gremium zur regulatorischen
Zusammenarbeit" vorgelegt. Damit soll verhindert werden, dass
Regeln und Standards entstehen, welche den Handel behindern... Selbstverständlich
sollen die U.S.A., laut EU-Kommission, kein Vetorecht bekommen. Es
ist allerdings möglich, dass deren Vertreter mehr Freiraum für die
Unternehmen fordern...
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