Das Verfassungsgericht in Guatemala hat
sich nach einer Verfassungsbeschwerde für einen Baustopp zugunsten
der indigenen Bevölkerung ausgesprochen. Die Indigenen wurden
nämlich bei diesem Projekt kaum oder gar nicht eingebunden, obwohl
sich das Wasserkraftwerk in deren Gebiet befindet und massive
Auswirkungen auf sie haben würde.
Ohne dem Wissen der indigenen
Bevölkerung wurde dem spanischen Unternehmen Hidroxil S.A. eine
Nutzungsdauer von 50 Jahren für dieses Wasserkraftwerk zugesagt.
Über eventuelle oder sehr wahrscheinliche Auswirkungen auf die
Umwelt wurden die Indigenen auch nicht informiert. Es handelt sich
dabei um den Verstoß gegen die Konvention 169 die Internationale
Arbeitsorganisation. Dabei geht es um das Recht auf vorherige, freie
und informierte Konsultation indigener Völker.
Das Ministerium für Energie und
Bergbau hat nun ein halbes Jahr Zeit, sich mit den Indigenen zu
einigen. Man muss ihnen sämtliche Vor- und Nachteile mitteilen und
über eventuelle Entschädigungen sprechen.
Mehrmals gab es in den letzten Jahren
Auseinandersetzungen aufgrund dieses Wasserkraftwerkes. Im Mai 2012
wurde durch Präsident Molina sogar der Ausnahmezustand verhängt.
Die Begründung dafür war, dass Dorfbewohner einen Militärstützpunkt
angegriffen haben und sich deren Waffen bedient haben.
Selbstverständlich hatte auch das eine Vorgeschichte. Es war eine
Reaktion auf die Ermordung eines Aktivisten, welcher sehr engagiert
im Kampf gegen das Wasserkraftwerk, im Norden des Landes, aufgetreten
war. Noch im März 2015 wurden auf Regierungsbefehl Aktivisten
festgenommen.
Das Urteil, so wird jedenfalls gehofft,
könnte ein Präzedenzfall für viele weite ähnlich gelagerte Fälle
werden .
https://amerika21.de/2015/09/130289/urteil-gegen-wasserkraftwerk
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