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Sonntag, 20. September 2015

Guatemala - das Wasserkraftwerk „La Vega 1“ darf nicht gebaut werden

Das Verfassungsgericht in Guatemala hat sich nach einer Verfassungsbeschwerde für einen Baustopp zugunsten der indigenen Bevölkerung ausgesprochen. Die Indigenen wurden nämlich bei diesem Projekt kaum oder gar nicht eingebunden, obwohl sich das Wasserkraftwerk in deren Gebiet befindet und massive Auswirkungen auf sie haben würde.

Ohne dem Wissen der indigenen Bevölkerung wurde dem spanischen Unternehmen Hidroxil S.A. eine Nutzungsdauer von 50 Jahren für dieses Wasserkraftwerk zugesagt. Über eventuelle oder sehr wahrscheinliche Auswirkungen auf die Umwelt wurden die Indigenen auch nicht informiert. Es handelt sich dabei um den Verstoß gegen die Konvention 169 die Internationale Arbeitsorganisation. Dabei geht es um das Recht auf vorherige, freie und informierte Konsultation indigener Völker.

Das Ministerium für Energie und Bergbau hat nun ein halbes Jahr Zeit, sich mit den Indigenen zu einigen. Man muss ihnen sämtliche Vor- und Nachteile mitteilen und über eventuelle Entschädigungen sprechen.

Mehrmals gab es in den letzten Jahren Auseinandersetzungen aufgrund dieses Wasserkraftwerkes. Im Mai 2012 wurde durch Präsident Molina sogar der Ausnahmezustand verhängt. Die Begründung dafür war, dass Dorfbewohner einen Militärstützpunkt angegriffen haben und sich deren Waffen bedient haben. Selbstverständlich hatte auch das eine Vorgeschichte. Es war eine Reaktion auf die Ermordung eines Aktivisten, welcher sehr engagiert im Kampf gegen das Wasserkraftwerk, im Norden des Landes, aufgetreten war. Noch im März 2015 wurden auf Regierungsbefehl Aktivisten festgenommen.

Das Urteil, so wird jedenfalls gehofft, könnte ein Präzedenzfall für viele weite ähnlich gelagerte Fälle werden .


https://amerika21.de/2015/09/130289/urteil-gegen-wasserkraftwerk

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