Ecuadors Regierung hatte
(bedingt durch die Entscheidungen internationaler Schiedsgerichte
zugunsten internationaler Konzerne und gegen das Land) bei der
Bekanntgabe der Vereinbarung mit heftigem Gegenwind zu kämpfen. Die
Kritiker sind nämlich der Ansicht, dass es sich bei der
Vereinbarung, um einen Freihandelsvertrag handelt. Die Regierung
verneint dies allerdings kategorisch.
In seiner wöchentlichen
Sendung hat der ecuadorianische Präsident Rafael Correa sogar extra
darauf hingewiesen, dass die besonders sensiblen Bereiche der
ecuadorianischen Wirtschaft auch ganz speziell geschützt würden. Im
Vertrag sei auch festgehalten, dass sowohl die Verfassung als auch
allfällige Gesetzesänderungen die Grundlage des Abkommens sind.
Somit gäbe es keinerlei Möglichkeiten, dass Investoren eine Klage
gegen Ecuador einbringen, weil beispielsweise Standards erhöht
wurden.
Ein für Ecuador ganz
wichtiger Vertragsbestandteil ist, dass die Arbeitsrechte geschützt
werden und es auch eine sogenannte Ernährungssouveränität gibt.
Außerdem wurden die internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz
in den Vertragstext aufgenommen. Einerseits hat sich Ecuador damit
dem bestehenden Handelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien/Peru
angeschlossen, aber andererseits ist es dem Staat, durch seine langen
und intensiven Verhandlungen auch gelungen, ganz spezielle
Regelungen zu erreichen. Egal wie sehr sich die Regierung auch
abgestrampelt und bemüht hat, den NGOs gehen diese Vereinbarungen
nicht weit genug. Sie werden wohl beim Verfassungsgericht eine Klage
gegen das Abkommen einbringen.
Inzwischen liegt der Vertragstext dem
Verfassungsgericht zur Begutachtung und Bewertung vor. Wenn alles gut
geht, dann wird das Parlament den Vertrag noch im Dezember
ratifizieren.
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