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Donnerstag, 16. November 2017

CETA ist bereits in Kraft oder doch nicht?

Faktum ist, dass die CETA-Verhandlungen seit dem 21. September abgeschlossen sind und ein Großteil des Freihandelsabkommens bereits in Kraft ist. Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU (mitsamt ihren Mitgliedstaaten) ist seit diesem Zeitpunkt vorläufig anwendbar. CETA ist allerdings aus völkerrechtlicher Sicht noch nicht in Kraft.


Was braucht es also noch um endgültig in Kraft zu treten?

Es braucht nicht nur die bereits erfolgte Zustimmung der EU und des EU-Parlaments, sondern nun auch die Ratifizierung durch Kanada und aller EU-Mitgliedstaaten!

Wie lange kann das also noch dauern?

Sehr lange. Großbritannien hat aufgrund des Brexit nicht unbedingt die große Eile. Es wird wohl eher danach streben, selbst ein Abkommen mit Kanada zu schließen. Dann haben wir noch Staaten wie Ungarn und Polen in der EU, welche wohl auch nicht sofort zustimmen werden. Werfen wir einen Blick nach Frankreich. Die Grande Nation will unbedingt eine Art Klima-Veto durchsetzen. Das ist zwar absolut löblich, aber mit Verlaub, um einiges zu spät. Die Wahrscheinlichkeit, dass jetzt im Nachhinein noch in den Verträgen unterzubringen ist gleich null. Es müssten nämlich sämtliche EU-Mitgliedstaaten und Kanada zustimmen.

Worum geht es den Franzosen eigentlich bei ihrem Klima-Veto?

Es solle sichergestellt werden, dass Maßnahmen zum Klimaschutz nicht von Investoren vor Investitionsgerichten angegriffen werden können. Wie gesagt, eine großartige Idee, welche leider ineffektiv bleiben wird, weil dieses Veto wohl nicht akzeptiert wird...

TTIP und CETA haben gezeigt, dass es in der Bevölkerung Widerstand gegen intransparente Handelsabkommen gibt. In Österreich hat beispielsweise etwa eine halbe Million Menschen das Volksbegehren gegen die Abkommen unterzeichnet.

Das Europaparlament hat, obwohl als einzige von den EU-Bürgern direkt gewählt, lediglich die Möglichkeit am Ende der Verhandlungen, diese anzunehmen oder abzulehnen. Dies soll sich nun ändern und das EU-Parlament darf von Beginn an mitentscheiden, ob es überhaupt Verhandlungen geben soll oder nicht.

In den nächsten Tagen wird der Rat der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission die Erlaubnis übertragen, die Verhandlungen zu den nächsten bilateralen Handelsabkommen zu übertragen. Diesmal handelt es sich um jene mit Australien und Neuseeland.

Ob diese Verhandlungen diesmal transparenter werden?

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