Als ersten Schritt gilt es
sicherzustellen, dass alle Mitgliedsstaaten der Union, einen Anteil
am starken Wirtschaftswachstum haben. Nachdem dies geradezu
vorausgesetzt wird, ist dafür Sorge zu tragen, dass der Trend anhält
und dieses Wachstum auch sämtlichen Teilen der Gesellschaft zugute
kommt. Es wird eine verantwortungsvolle Finanzpolitik verlangt und es
müssen Strukturreformen durchgeführt werden. Diese Reformen dienen
dazu, um für eine weitere Ankurbelung der Investitionen zu sorgen.
Das Ziel ist es das Realwachstum zu steigern und damit die
Binnennachfrage zu steigern.
Für die EU gilt, dass die Wirtschaft
so stark steigt, wie in den letzten zehn Jahren nicht. Das
durchschnittliche Defizit wird daher im nächsten Jahr auf weniger
als 1 % des BIP sinken. Im Jahre 2010 waren es vergleichsweise noch
mehr als 6 % des BIP. Die verschuldeten Mitgliedsländer haben
aufgrund der guten Wirtschaftslage und des Wachstums die Möglichkeit
ihre Schulden zu senken, um sich nicht die Möglichkeit zu
versperren, Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Als Grund für
das schnelle Wachstum wurden der private Verbrauch, sinkende
Arbeitslosenzahlen und das weltweit robuste Wachstum genannt. Von der
EU wird allerdings kritisiert, dass obwohl sich die Schuldenlage der
einzelnen Länder stark verbessert hat, die Gehälter und Löhne nur
mäßig steigen.
Die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten
eindringlichst nicht nur ihre Schuldenstände abzubauen, sondern wenn
möglich auch ein finanzielles Polster zu errichten. Darüber hinaus
sind auch die Steuerschlupflöcher zu schließen, welche der EU in
ihrer Gesamtheit vor enormen Einkommensverlusten bewahren können.
Die Arbeitslosenquote beträgt
innerhalb der EU „nur noch“ bei 8,9 %. Es ist trotz dieser
„eigentlich“ erschütternden Zahl der niedrigste Wert seit dem
Jahre 2008. Die EU hat nunmehr beschäftigungspolitische Leitlinien
vorgegeben, welche gemeinsame Prioritäten und Ziele enthalten. Der
diesbezügliche Text wird an die Grundsätze der europäischen Säule
sozialer Rechte angepasst, damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas
gesteigert werden kann, die Rahmenbedingungen für Investitionen
geschaffen wird und hochwertige Arbeitsplätze „eingerichtet“
werden, um die die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu schaffen.
Mitgliedsstaaten, welche ein Leistungsbilanzdefizit oder hohe
Auslandsschulden vorweisen, sollten sich für eine höhere
Produktivität einsetzen und jene Mitgliedsstaaten, welche einen
Leistungsbilanzüberschuss haben, ihr Hauptaugenmerk auf das Wachstum
der Gehälter und Löhne, Investitionen und die Ankurbelung der
Binnennachfrage sorgen. Ein ganz eindringlicher Appell wird von der
Kommission zur steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit gerichtet.
Der diesbezügliche Aufschrei existiert in Österreich beispielsweise
bereits seit Jahrzehnten...
Bei sechs Ländern:
Deutschland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg und die
Niederlande entsprechen, laut Kommission, die Übersichten über die
Haushaltsplanung den Vorgaben für 2018.
Bei fünf Ländern: Estland,
Irland, Malta, Slowakei und Zypern entsprechen die Übersichten über
die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben für 2018
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