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Montag, 4. März 2019

Die EU-Urheberrechtsreform Artikel 11 und 13

Beim Artikel 11 geht es um den „Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen“. Es geht um die Frage, ob private Accounts in Zukunft einen Link teilen dürfen, ohne dafür eine Zahlung zu leisten. Verlage oder Urheber eines Artikels werden zukünftig Lizenzgebühren von News-Aggregatoren und Suchmaschinen verlangen – kurz und gut eine Linksteuer. Verweigert die Suchmaschine diese Zahlung werden die kleinen Anbieter wohl oder übel verschwinden. Das Ergebnis wird sein, dass wiederum nur die finanzstarken Monopolisten das Suchfeld beherrschen.

Was bedeutet wiederum der Artikel 13?

Die Nutzung geschützter Inhalte durch Anbieter von Online Content Sharing Diensten“ Absatz 1, Artikel 13, verpflichtet die Anbieter eine Genehmigung bei den Inhabern des Werkes einzuholen. Es müssen Lizenzvereinbarungen mit den Besitzern der Quellen geschlossen werden.
„Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptziel oder eines der Hauptziele darin besteht, eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke, welche von seinen Nutzern hochgeladen werden, zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn der Dienst diese zu Profitzwecken organisiert und fördert.“

Liebe Leute!

Es ist realitätsfremd zu glauben, dass es möglich ist mit allen Rechteinhabern eine Vereinbarung zu treffen. Wenn dies über Verwertungs-gesellschaften passiert, dann bedeutet dies zusätzliche Lizenzkosten. Wer keine Vereinbarung getroffen hat, muss schlicht und ergreifend bei jedem Upload und bei jedem Bild danach kontrollieren, ob es sich dabei um ein geschütztes Werk handelt. Der Aufwand, gleichgültig ob mit Geld oder Zeit verbunden, wäre enorm.

Wer könnte sich dies hingegen leisten? Konzerne wie Google und Facebook aber sonst...

Wenn wir also jetzt einen Upload-Filter installieren, dann sind wir wieder von wenigen, großen Anbietern abhängig, welche diese Technik beherrschen und zur Verfügung stellen. Niemand wird in der Lage sein, seinen eigenen Upload-Filter zu programmieren und installieren.

Die Folge: Es werden noch mehr Daten über Nutzer und Plattformen gewonnen. Wenige Anbieter werden die Durchlässigkeit von Inhalten bestimmen.

Die endgültige Abstimmung zu Artikel 11 und 13 findet im EU-Parlament, in Brüssel, vom 25. bis 28. März 2019 statt.

Eine neue Richtlinie würde danach an die einzelnen Mitgliedsstaaten weitergegeben und diese hätten dann zwei Jahre Zeit, ein diesbezügliches, nationales Gesetz zu erschaffen.

Wer gegen Artikel 11 und 13 demonstrieren und seinen Ärger darüber kundtun will, hat dazu in Wien am 23. März um 15.30h, am Christan-Broda-Platz, die passende Gelegenheit.


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