Am 15. Oktober 2015 wurde das
Klagsbegehren von Herrn Achatzi beim Arbeits- und Sozialgericht Wien
abgelehnt, weil es sich laut deren Meinung, um ungleiche Sachverhalte
handelte. Als der Fall allerdings beim
Oberlandesgericht Wien landete, wurde dem Kläger mit Urteil vom 29.
März 2016 Recht gegeben. Es würde sich dabei um den Artikel 21 der
EU-GRUNDRECHTE-CHARTA handeln.
Es wurde ein Stein ins Rollen gebracht,
welcher dazu führte, dass die türkis/blaue Regierung
situationselastisch zu reagieren wusste.
Ich
liebe die unglaubliche Kreativität unserer Bundesregierung. Zuerst versuchte man einen Feiertag für
Alle zu inthronisieren. Dies ist allerdings nur halb gelungen –
also in Wahrheit nicht einmal zur Hälfte, weil der Vorschlag vorsah,
dass der halbe Feiertag um 14 Uhr beginnen sollte. Nur blöd, dass um
diese Zeit viele Beamte bereits daheim sind, weil sie am Freitag
ihren Dienst um 12h beenden.
Die viel glorreichere Idee war es dann,
gleiches Recht für Alle zu schaffen und jedem einen Feiertag zu
schenken. Jeder der will, darf sich ab sofort,
drei Monate im voraus, dieses Jahr sogar nur zwei Wochen davor, weil
es sich zeitlich sonst nicht anders ausgeht, seinen eigenen
persönlichen Feiertagswunsch bekanntgeben.
Wir dürfen also am Karfreitag frei
haben. Das ist doch eine tolle Sache und kostet uns lediglich einen
Urlaubstag. Es klingt ein bisserl wie Freibier für
Alle, welches wir uns allerdings selbst bezahlen müssen...
Den perfekten „Sager“ dazu liefert
Bundeskanzler Sebastian Kurz: „Für 96% der Österreicherinnen
und Österreicher ändert sich gar nichts. Angehörige der
evangelischen Kirche haben durch den neu eingeführten persönlichen
Feiertag die Möglichkeit, sich den ganzen Karfreitag freizunehmen.“
Gibt es in Österreich keinen Schutz
von Minderheiten mehr oder ist das einfach nur „Der neue Stil“ der
Bundesregierung?
Ich will es ja nur wissen...
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