Seit dem 1. Jänner 2020 erlaubt es die
neue Gesetzeslage, dass die deutschen Banken Kryptowährungen lagern
und entsprechende Dienstleistungen anbieten dürfen. Es ist ihnen
somit gestattet, rechtlich gleich gestellt mit Aktien und Anleihen,
Bitcoin & Co zu handeln. Die Banken dürfen somit ihren Kunden,
per online Knopfdruck, Coins jeglicher Art anbieten. Sie dürfen
kaufen, verkaufen und diese verwahren. Die exakte Definition lautet: „Digitale
Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder
öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht
den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt.“
Informationen aus deutschen
Regierungskreisen besagen, dass es bisher mehr als vierzig
interessierte Banken gibt, welche eine Erlaubnis wollen, um zukünftig
das Krypto- Verwahrungsgeschäft zu betreiben. Frank Schäffler, Mitglied des
deutschen Bundestags sagt dazu: „Der Markt wächst schneller als
das Bundesfinanzministerium das vorhergesagt hat. Die hohe Nachfrage
nach Krypto-Verwahrlizenzen zeigt, dass sich Unternehmen mehr und
mehr der Blockchain-Technologie annehmen, ist aber auch Ergebnis der
neuen Gesetzgebung.“
Fakt ist, dass je
mehr Menschen in diesen Bereich einsteigen, desto schneller wird der
Kurs steigen. Die neuen
Dienstleistungen könnten einiges dazu beitragen. Ist einmal die
Barriere gebrochen, um in Bitcoins ebenso zu investieren wie in
Aktien, dann ist jener Punkt erreicht, wo der Bullrun kein Ende
nimmt. Ende 2017 wäre es
möglich gewesen noch mehr Geld in den Markt fließen zu lassen, aber
die damals zur Verfügung stehenden Exchanges kamen mit der
Einrichtung neuer Kontos nicht nach und waren heillos überfordert.
Das Szenario Bitcoin-Halving gepaart mit den neuen Möglichkeiten bei
den Banken ist spannend.
Vergessen
wir allerdings nicht, dass der Bitcoin als dezentrale Kryptowährung
geschaffen wurde, um die Banken zu entmachten und nicht, um ihnen zu
vermehrten Gewinnen zu verhelfen. Wer
ein Herz für die Bankenwelt hat, der sollte lieber die Kryptowährung
Ripple erwerben...
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