Freitag, 8. März 2019

Wer straffällige Asylwerber abschieben will, muss auch „ausgewanderte“ ISIS-Kämpfer aufnehmen

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger klatschen begeistert in die Hände, wenn die Forderung nach der Abschiebung für straffällig gewordene Asylwerber gestellt wird. Mit derselben Logik müssen wir allerdings auch die ISIS-KÄMPFER wieder nach Österreich bzw. Deutschland holen. Warum sollten nämlich die Syrer diese aus allen europäischen Ländern, eingewanderten Verbrecher in ihrem Land inhaftieren und auf Staatskosten „beherbergen“?

Viele meinen, dass jemand der Österreich verlässt, um sich der ISIS anzuschließen, seine österreichische Staatsangehörigkeit sofort verloren hat. Das ist allerdings unwahr. Wahr ist, dass jemand der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt (z.B. der Fremdenlegion) sofort die Staatsbürgerschaft verliert (§ 32). Nachdem die ISIS kein anerkannter Staat ist, sondern „lediglich“ ein Zusammenschluß von Dschihadisten, gilt dies hierbei also nicht.

Ob es uns nun gefällt oder nicht – es handelt sich um etwa zweihundert oder mehr österreichische Staatsbürger, welche tickende Zeitbomben sind. Es ist allerdings auch unsere Verpflichtung, dass wir für diese aus unserem Lande stammenden Verbrecher, die Verantwortung übernehmen und sie hier umgehend vor Gericht bringen, um sie ihrer „möglichst“ gerechten Strafe zuführen.

Irgendetwas wurde bei uns in Österreich verbockt, gilt aber auch für Deutschland und alle anderen Ländern wo diese Verbrecher herkommen, dass diese sich in diese rasenden Bestien verwandelt haben. Nicht die Syrer haben dies zu verantworten, sondern wir Österreicher und jene Länder deren Staatsbürgerschaft sie besitzen...

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