Dienstag, 25. Oktober 2016

Die EU und Mexiko verhandeln über die Neuauflage ihres Freihandelsabkommens

Im Jahre 2000 haben die EU und Mexiko ein Globalabkommen abgeschlossen, welches nicht nur die Liberalisierung des Handels begünstigen, sondern den Mexikanern sowohl soziale als auch demokratische Fortschritte ermöglichen sollte. Nach sechzehn Jahren haben die sozialen Aspekte dieses Abkommens keine positiven Ergebnisse gebracht. Seit Juni 2016 verhandelt die EU mit Mexiko über eine Neuauflage des Abkommens. Die EU will dabei auch den ungehinderten Zugang zu Energie und Rohstoffen erhalten. Auf den Punkt gebracht will es die EU jenen Unternehmen, welche sich weltmarktorientiert orientieren ermöglichen deren Firmeneinflüsse außerhalb des europäischen Kontinents zu stärken.

Angeblich wird bei den derzeitigen Verhandlungen großer Wert auf die Armutsbekämpfung sowie soziale Fragen gelegt. Das Globalabkommen beinhaltet bereits eine Demokratie- und Menschenrechtsklausel. Laut dieser Klausel kann man, für den Fall von Menschenrechtsverletzungen, die Wirtschaftsbeziehungen beenden. Die Klausel ist allerdings nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde. In dem Moment wo multinationale Konzerne involviert sind, schert man sich nicht um solche Nebensächlichkeiten wie Arbeitsbedingungen oder gar Menschenrechte. Es gibt dafür genügend Beispiele. Eines davon ist der Plan Puebla Panama. Er war/ist dafür gedacht die Infrastruktur voranzutreiben. Im Prinzip also eine gute Sache. Es ist halt nur sinnlos, wenn dafür Menschenrechtsverletzungen an indigene Völker ausgeübt werden.

Damit es überhaupt zu einer „Modernisierung“ des Globalabkommens kommen könne, wurde dieses Ziel beim siebenten EU-Mexiko-Gipfel, welcher im Juni 2015 stattfand, verlautbart. Eine Studie besagt, dass das Globalabkommen EU-Mexiko dazu beigetragen hat, dass das Bruttoinlandsprodukt von Mexiko um 0,34 % gestiegen ist. Jenes der EU hat sich um 0,1 % erhöht. Wer vom Globalabkommen am meisten profitiert sind, wenig überraschend, Konzerne und große EU-Unternehmen.

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström vergleicht die Neuverhandlungen mit Mexiko mit den derzeit stattfindenden Verhandlungen mit Kanada über CETA und mit den USA über TTIP. In Anbetracht dessen, dass CETA kurz vor dem Scheitern steht, hätte sie diesen Vergleich lieber nicht so laut heraus posaunen sollen. Faktum ist auch, dass die Europäische Kommission kein einziges Verhandlungsergebnis von alleine beschließen kann. Zuerst muss nämlich der Text von sämtlichen Mitgliedsstaaten und deren nationaler Parlamente ratifiziert werden. Ein kleines gallisches Dorf lässt sich da halt immer finden...

Der große Knackpunkt wird wie schon bei CETA und TTIP die Etablierung privater Schiedsgerichte sein. Diese können von allen internationalen Unternehmen mit einer Niederlassung in Mexiko bzw. Europa in Anspruch genommen werden, um entweder in Europa oder Mexiko zu klagen...

Ecuador sollte für uns alle eine Warnung sein. Dort sieht man am besten, welche Auswirkungen die internationalen Schiedsgerichte bei einem Staat haben können.


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