Sonntag, 29. März 2015

Ab Juli 2015 haftet nur mehr die Bank für die Spareinlagen

Bisher ist es so:

Sollte eine Bank insolvent sein, so gibt es für das Privatkonto eines Sparers, eine Einlagensicherung in der Höhe von 100.000 Euro. Die ersten 50.000 Euro begleicht die Bank. Von 50.001 bis 100.000 Euro übernimmt die Republik Österreich die Haftung.

Ab Juli 2015 entfällt allerdings die Haftung des Staates und die Banken müssen auch für die zweiten 50.000 Euro aufkommen. Daher müssen die Kreditinstitute ab sofort in einen Fonds einzahlen. In diesen müssen bis zum Jahre 2024 exakt 0,8 % der gesicherten Einlagen einbezahlt sein. Wenn man die bisherigen Einlagen zur Berechnung herannimmt so wären das 1,491 Milliarden Euro. Die Banken werden diese zusätzlichen Kosten (auf welche Art und Weise auch immer) auf die Konsumenten abwälzen.
Die Auszahlungsfrist für die Spareinlagen wird zum Wohle der Sparer von 20 Tage auf 7 Tage gekürzt und es gibt auch besonders geschützte Gelder wie z. B. die Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien. Diese Einnahmen müssen drei Monate lang, bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesichert werden.

Die Wirtschaftskammer soll sich übrigens um die Veranlagung des Fonds kümmern. Dies wird von der Kreditbranche nicht gerne gesehen. Ein Insider ist der Ansicht, dass man sich lieber selbst um den Fonds kümmern will, weil man ja schließlich auch für die Spareinlagen haftet.

In der Übergangszeit bis zum Jahre 2024 könnten insofern Schwierigkeiten entstehen, weil ganz einfach noch zu wenig Geld im Fonds ist. Der Notfallfonds darf sich zwar in dieser Übergangsphase Geld leihen, aber woher diese Kredite herkommen sollen ist, so Roland Nessmann von der Einlagensicherung der Banken und Bankiers, nicht geklärt.

Quellen:
http://derstandard.at/2000013570868/Oesterreich-stellt-Schutz-der-Sparer-auf-neue-Beine
http://derstandard.at/2000013607006/Einlagensicherung-ohne-Staat-Konsumentenschuetzer-besorgt

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