Donnerstag, 9. Juni 2016

Eilmeldung – Die Bundespräsidentenwahl muss wiederholt werden

Schneller als erwartet hat der Verfassungsgerichtshof entschieden nicht nur die Stichwahl, sondern die komplette Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten (wenn auch stark eingeschränkt) wiederholen zu lassen. Der 152-seitige Bericht, welchen die FPÖ abgegeben hat, war allerdings nicht der ausschlaggebende Grund für die letztlich doch unerwartete Entscheidung.


Schuld an der Neuaustragung sind an die Öffentlichkeit gelangte Videoaufnahmen, welche die jeweiligen Bundespräsidentschaftskandidaten kurz vor dem Weg zur Wahlurne zeigen.

Was gibt es darauf derart brisantes zu sehen, dass sich der Verfassungsgerichtshof zu dieser Maßnahme gezwungen sah?

Da sieht man z.B. den Kandidaten Alexander vdB eine halbe Stunde vor der Stimmabgabe, lässig im Burggarten liegend mit einem seltsam gedrehten Zigaretterl in der Hand. Eine polizeiliche Befragung zu dem Inhalt des Rauchgeräts wurde von ihm mit folgenden Worten beantwortet: Wann ich rauch und wo ich rauch und was ich rauch geht niemanden etwas an... Diese Meinung kann der Verfassungsgerichtshof allerdings nicht teilen und er erklärt deshalb seine abgegebene Stimme für nicht gültig. Begründung: Er könnte sich in einem Rauschzustand befunden haben und somit wäre nicht nur seine Stimme ungültig, sondern er auch als Kandidat nicht tragbar. Er traf also zur Wahlneuauflage nicht mehr kandidieren.

Ein weiteres Video zeigt Norbert H. kurz vor der Stimmabgabe, wie er eine Tablette einnimmt. Dank der enorm fortgeschrittenen Zoom Technik ist eindeutig zu erkennen, dass es sich dabei um ein Schmerzmittel handelt, welches laut der NADA auf der internationalen Dopingliste steht. Auch der Bundespräsidentschaftskandidat Norbert H. hat somit keine gültige Stimme abgegeben und ist für jetzt und die nächsten 1.000 Jahre, als nicht wählbar einzustufen.

Auf einem ziemlich verwackelten Video ist zu erkennen wie ein großer, dunkler Wagen sich lautstark vor einem Wahllokal einbremst und zwei dunkle mafiöse Gestalten einen verwirrten Mann aus dem Wageninneren zur Tür des Wahllokals zerren und ihn mit liebenswerter Bestimmtheit dazu überreden wollen hineinzugehen und seine gültige Stimme abzugeben. Man kann noch deutlich hören wie die arme geplagte Person ständig brüllt „Aber ich will doch gar nicht kandidieren! Das hat doch alles keinen Sinn! Ich weiß doch nicht einmal wie ich nachher alleine nach Hause komme!“ Danach wird die Tür zum Wahllokal aufgerissen Rudolf H. hineingeworfen und die beiden dunklen Gestalten steigen blitzschnell ins Auto, welches mit quietschenden Reifen davonfährt. Für den Verfassungsgerichtshof steht somit eindeutig fest, dass der Kandidat Rudolf H. wohl nur unter Zwang zur Wahl angetreten ist und sämtliche für ihn abgegebenen Stimmen, es waren eh nicht so viele, für ungültig zu erklären sind. Bei der Wahlwiederholung darf er selbstverständlich auch nicht kandidieren.

Auf dem online Portal von youtube wurde der Verfassungsgerichtshof auch beim Bundespräsidentschaftskandidaten Andreas K. fündig. Es zeigt den Kandidaten in einem ziemlich verwahrlosten Zustand beim Bauernschnapsen im Altersheim. Immer wieder spricht er davon, dass er bereits einen Zwanziger angesagt und deshalb schon längst gewonnen habe. Er spricht auch davon wie toll die jetzige Regierung unter Wolfgang Schüssel arbeite und wie glücklich er über die fruchtreiche Zusammenarbeit mit der politischen Nachwuchshoffnung Jörg Haider sei, auch wenn dieser halt leider nicht zu seiner Stammpartei der SPÖ gehöre. Dieser Videomitschnitt bewog den Verfassungsgerichtshof dazu auch den Kandidaten Andreas K. zu streichen und somit auch die für ihn abgegebenen Stimmen nicht gelten zu lassen. Für die Wahlwiederholung ist also auch er nicht zugelassen

Die einzige Frau unter den Kandidaten für die Bundespräsidentschaftswahl, wir dürfen aus juridischen Gründen auch ihren Namen nicht zur Gänze ausschreiben, darf bei der Wahlwiederholung allerdings leider auch nicht mehr antreten. Ein äußerst pikantes Video zeigt die Grande Dame bei einer extrem strengen Maßregelung des Masterminds eines ihrer politischen Gegner zur Bundespräsidentenwahl. Man sieht den nackten Popsch eines Mannes und die ganz auf Domina gekleidete Irmgard G. spricht beim Aufprall des Rohrstaberls auf das nackte Hinterteil immer wieder folgende Worte: „Böser Herbert K. Niemals wieder wirst Du böse Sprüche über Ausländer reimen!“ Dieses garantiert nicht jugendfreie Video, welches nur noch beim gut sortierten Videohändler „unter dem Ladentisch“ zu bekommen ist, hat dazu geführt, dass der Verfassungsgerichtshof auch die Stimmen für Irmgard G. im Rahmen der Bundespräsidentschaftswahl für ungültig erklären musste und auch sie darf bei der Wahlwiederholung natürlich nicht mehr kandidieren.

Der einzige somit noch verbliebene, weil total integre Persönlichkeit bei der neu anzusetzenden Bundespräsidentenwahl ist Mr. Mörtel himself. Richard Lugner wird am 25. Juni 2016 als einziger verbliebener Kandidat zur Wahl antreten. Die Fragestellung wird daher folgendermaßen lauten: Soll Richard Lugner jener neue österreichische Bundespräsident werden, welchen der Staat wirklich verdient oder wäre es besser, wenn ab sofort... entschuldigen sie vielmals aber ich bekomme soeben eine Eilmeldung ins Studio und darauf steht folgendes. Aufgrund von Bestechungsvorwürfen gegen Richard Lugner (Cola, Chips, Eintrittskarte Lugner Kino...) ist auch er für alle zukünftigen Wahlen ausgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof hat gleichzeitig im Alleingang entschieden, dass es in Österreich ab sofort keinen Bundespräsidenten mehr geben wird.

Figl schau owa ! Österreich ist frei !

Vorsicht Satire?

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