Schuld
an der Neuaustragung sind an die Öffentlichkeit gelangte
Videoaufnahmen, welche die jeweiligen
Bundespräsidentschaftskandidaten kurz vor dem Weg zur Wahlurne
zeigen.
Was
gibt es darauf derart brisantes zu sehen, dass sich der
Verfassungsgerichtshof zu dieser Maßnahme gezwungen sah?
Da
sieht man z.B. den Kandidaten Alexander vdB eine halbe Stunde vor der
Stimmabgabe, lässig im Burggarten liegend mit einem seltsam
gedrehten Zigaretterl in der Hand. Eine polizeiliche Befragung zu dem
Inhalt des Rauchgeräts wurde von ihm mit folgenden Worten
beantwortet: Wann ich rauch und wo ich rauch und was ich rauch geht
niemanden etwas an... Diese Meinung kann der Verfassungsgerichtshof
allerdings nicht teilen und er erklärt deshalb seine abgegebene
Stimme für nicht gültig. Begründung: Er könnte sich in einem
Rauschzustand befunden haben und somit wäre nicht nur seine Stimme
ungültig, sondern er auch als Kandidat nicht tragbar. Er traf also
zur Wahlneuauflage nicht mehr kandidieren.
Ein
weiteres Video zeigt Norbert H. kurz vor der Stimmabgabe, wie er
eine Tablette einnimmt. Dank der enorm fortgeschrittenen Zoom Technik
ist eindeutig zu erkennen, dass es sich dabei um ein Schmerzmittel
handelt, welches laut der NADA auf der internationalen Dopingliste
steht. Auch der Bundespräsidentschaftskandidat Norbert H. hat somit
keine gültige Stimme abgegeben und ist für jetzt und die nächsten
1.000 Jahre, als nicht wählbar einzustufen.
Auf
einem ziemlich verwackelten Video ist zu erkennen wie ein großer,
dunkler Wagen sich lautstark vor einem Wahllokal einbremst und zwei
dunkle mafiöse Gestalten einen verwirrten Mann aus dem Wageninneren
zur Tür des Wahllokals zerren und ihn mit liebenswerter Bestimmtheit
dazu überreden wollen hineinzugehen und seine gültige Stimme
abzugeben. Man kann noch deutlich hören wie die arme geplagte Person
ständig brüllt „Aber ich will doch gar nicht kandidieren! Das hat
doch alles keinen Sinn! Ich weiß doch nicht einmal wie ich nachher
alleine nach Hause komme!“ Danach wird die Tür zum Wahllokal
aufgerissen Rudolf H. hineingeworfen und die beiden dunklen Gestalten
steigen blitzschnell ins Auto, welches mit quietschenden Reifen
davonfährt. Für den Verfassungsgerichtshof steht somit eindeutig
fest, dass der Kandidat Rudolf H. wohl nur unter Zwang zur Wahl
angetreten ist und sämtliche für ihn abgegebenen Stimmen, es waren
eh nicht so viele, für ungültig zu erklären sind. Bei der
Wahlwiederholung darf er selbstverständlich auch nicht kandidieren.
Auf
dem online Portal von youtube wurde der Verfassungsgerichtshof auch
beim Bundespräsidentschaftskandidaten Andreas K. fündig. Es zeigt
den Kandidaten in einem ziemlich verwahrlosten Zustand beim
Bauernschnapsen im Altersheim. Immer wieder spricht er davon, dass er
bereits einen Zwanziger angesagt und deshalb schon längst gewonnen
habe. Er spricht auch davon wie toll die jetzige Regierung unter
Wolfgang Schüssel arbeite und wie glücklich er über die
fruchtreiche Zusammenarbeit mit der politischen Nachwuchshoffnung
Jörg Haider sei, auch wenn dieser halt leider nicht zu seiner
Stammpartei der SPÖ gehöre. Dieser Videomitschnitt bewog den
Verfassungsgerichtshof dazu auch den Kandidaten Andreas K. zu
streichen und somit auch die für ihn abgegebenen Stimmen nicht
gelten zu lassen. Für die Wahlwiederholung ist also auch er nicht
zugelassen
Die
einzige Frau unter den Kandidaten für die
Bundespräsidentschaftswahl, wir dürfen aus juridischen Gründen
auch ihren Namen nicht zur Gänze ausschreiben, darf bei der
Wahlwiederholung allerdings leider auch nicht mehr antreten. Ein
äußerst pikantes Video zeigt die Grande Dame bei einer extrem
strengen Maßregelung des Masterminds eines ihrer politischen Gegner
zur Bundespräsidentenwahl. Man sieht den nackten Popsch eines Mannes
und die ganz auf Domina gekleidete Irmgard G. spricht beim Aufprall
des Rohrstaberls auf das nackte Hinterteil immer wieder folgende
Worte: „Böser Herbert K. Niemals wieder wirst Du böse Sprüche
über Ausländer reimen!“ Dieses garantiert nicht jugendfreie
Video, welches nur noch beim gut sortierten Videohändler „unter
dem Ladentisch“ zu bekommen ist, hat dazu geführt, dass der
Verfassungsgerichtshof auch die Stimmen für Irmgard G. im Rahmen der
Bundespräsidentschaftswahl für ungültig erklären musste und auch
sie darf bei der Wahlwiederholung natürlich nicht mehr kandidieren.
Der
einzige somit noch verbliebene, weil total integre Persönlichkeit
bei der neu anzusetzenden Bundespräsidentenwahl ist Mr. Mörtel
himself. Richard Lugner wird am 25. Juni 2016 als einziger
verbliebener Kandidat zur Wahl antreten. Die Fragestellung wird daher
folgendermaßen lauten: Soll Richard Lugner jener neue
österreichische Bundespräsident werden, welchen der Staat wirklich
verdient oder wäre es besser, wenn ab sofort... entschuldigen sie
vielmals aber ich bekomme soeben eine Eilmeldung ins Studio und
darauf steht folgendes. Aufgrund von Bestechungsvorwürfen gegen
Richard Lugner (Cola, Chips, Eintrittskarte Lugner Kino...) ist auch
er für alle zukünftigen Wahlen ausgeschlossen. Der
Verfassungsgerichtshof hat gleichzeitig im Alleingang entschieden,
dass es in Österreich ab sofort keinen Bundespräsidenten mehr geben
wird.
Figl
schau owa ! Österreich ist frei !
Vorsicht Satire?
Vorsicht Satire?
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