Die Kurzfassung der bisherigen
Geschehnisse im zweiten Wiener Gemeindebezirk:
Nachdem die FPÖ die Wahlen vom Oktober
2015 angefochten haben, mit dem Ziel nach einer Wahlwiederholung auf
Platz 2 vorzurücken, fand im September 2016 die Wahlwiederholung (eh
schon ein Jahr später) statt.
Nach der Auszählung der Briefwahl gab
es eine extrem schwache Wahlbeteiligung (lediglich 35 %) und einen
Erdrutschsieg der Grünen, welche die SPÖ von Platz 1 fegten. Die Grünen erzielten 35,34 % (statt
22,15 % im Oktober 2015), SPÖ 28,06 %, FPÖ 22,47 %, Neos 5,06 %,
Wien Anders 2,32 %.
Nun hat die EU-Austrittspartei das
Ergebnis der Wahlwiederholung in Wien-Leopoldstadt beeinsprucht. Ihrer Ansicht nach kam es bei den
Briefwahlkuverts zu Unregelmäßigkeiten. Die EU-Austrittspartei hat auch
phänomenale 0,3 % der Stimmen auf sich vereinen können. Genau
genommen waren es 74 Stimmen... Das sind vermutlich weniger Stimmen
als notwendig waren, um bei der Wiener Gemeinderatswahl in
Wien-Leopoldstadt antreten zu dürfen...
Was sind die Gründe der
Wahlanfechtung?
Die schadhaften Wahlkuverts sollen für
ungültige Stimmen gesorgt haben und die Unterschriften auf den
Kuverts seien ebenso nicht überprüft werden. Der Klubobmann der EU-Austrittspartei fordert nicht nur
eine Neuauszählung der Stimmen, sondern gleich auch eine
Wiederholung der Wahlwiederholung... Er vertritt die Ansicht, dass bei einer
Neuauszählung, ein Mandat der Grünen zur FPÖ wandern würde.
Irgendwie witzig, dass die FPÖ keine
Anstalten macht das Ergebnis in Frage zu stellen wo sie doch
angeblich einen Vorteil hätte.
Im Gegensatz dazu haben die Neos einen
realen Fall aufgedeckt bei dem ein Wähler um sein Wahlrecht gebracht
wurde. Erst am Tag nach der Wahl fand er nämlich in seinem
Postkasten die Verständigung vor, dass seine Wahlkarte defekt
eingetroffen sei.
Er möge diese doch bitte umtauschen
kommen...
Faktum ist, dass es schadhafte
Wahlkarten gab und man versucht hatte sämtliche betroffenen Wähler
davon zu verständigen und diese zum Umtausch zu bewegen. Pech hatten
allerdings jene, welche aus beruflichen Gründen oder weil sie
schlicht und ergreifend auf Urlaub waren diese nicht zeitgerecht
tauschen konnten. Sie wurden somit um ihr Wahlrecht gebracht.
Der Verfassungsgerichtshof muss bei
seiner Entscheidungsfindung immer davon ausgehen, dass sämtliche
dieser Wähler jeweils dieselbe Partei gewählt hätten. Findet
dadurch keine Mandatsverschiebung statt, müsste nicht wiederholt
werden. Es ist allerdings davon auszugehen,
dass bei dieser Denkungsart wirklich ein Mandat von Grün zu Blau
gewechselt hätte.
Diese Logik entspricht allerdings in
keinster Weise dem Abstimmungsverhalten.
Von den Briefwählern bekamen die
Grünen etwa 45 % der Stimmen und die FPÖ weniger
als 17 %...
Insgesamt geht es nunmehr um 800
Personen, welche ihre Wahlkarte trotz Aufforderung nicht getauscht
haben.
Wie könnte man eine
Wahlwiederholung noch verhindern?
Man müsste alle 800 Wähler
anschreiben und fragen, ob diese freiwillig auf ihr Wahlrecht
verzichtet haben. Sollten dann, sagen wir einmal, 300
Menschen diese Frage mit Ja beantworten (selbstverständlich
schriftlich), so ist nachzuprüfen ob die restlichen 500 Wähler noch
eine Mandatsverschiebung herbeiführen hätten können.
Ist dies der Fall, dann müsste die
Wahl definitiv wiederholt werden...
Die Computerindustrie hat bereits auf
die ganz spezielle österreichische politische Situation reagiert und
bringt als Nachfolger für den Spielehit Pokemon Go, die Ösi Version Wahltag Go heraus...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen