Das dreistufige Verfahren setzt sich
aus:
Stufe 1 einer internen Beschwerde an
die eigene Firma
Stufe 2 – die Hinwendung zu einer
öffentlichen Behörde
und Stufe 3 – die Information an die
Öffentlichkeit bzw. Medien
zusammen.
Das EU-Parlament will, dass die
Whistleblower selbst entscheiden dürfen, welche der drei
Möglichkeiten sie wählen, um Missstände zu melden und aufzudecken.
Aufgrund mehrerer Skandale, welche erst
durch Whistleblower öffentlich wurden, man denke da beispielsweise
an die Panama-Papers oder das Facebook-Datenleck, hat die
EU-Kommission bereits im April 2018 einen Vorschlag zum besseren
Schutz der Hinweisgeber vorgelegt.
Wie sprach dazu der grüne
Europa-Abgeordnete Michel Reimon? "Whistleblower decken
Steuerhinterziehung, Datenschutzverletzungen und Kriegsverbrechen auf
und riskieren dabei ihr Leben. Sie müssen vor Repressionen geschützt
werden und sollten ihre Enthüllungen sofort an Medien übergeben
dürfen"
Dem ist nichts hinzuzufügen...
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