Viele meinen, dass
jemand der Österreich verlässt, um sich der ISIS anzuschließen,
seine österreichische Staatsangehörigkeit sofort verloren hat. Das
ist allerdings unwahr. Wahr ist, dass jemand der freiwillig in den
Militärdienst eines fremden Staates eintritt (z.B. der
Fremdenlegion) sofort die Staatsbürgerschaft verliert (§ 32).
Nachdem die ISIS kein anerkannter Staat ist, sondern „lediglich“
ein Zusammenschluß von Dschihadisten, gilt dies hierbei also nicht.
Ob es uns nun
gefällt oder nicht – es handelt sich um etwa zweihundert oder mehr
österreichische Staatsbürger, welche tickende Zeitbomben sind. Es
ist allerdings auch unsere Verpflichtung, dass wir für diese aus
unserem Lande stammenden Verbrecher, die Verantwortung übernehmen
und sie hier umgehend vor Gericht bringen, um sie ihrer „möglichst“
gerechten Strafe zuführen.
Irgendetwas wurde
bei uns in Österreich verbockt, gilt aber auch für Deutschland und
alle anderen Ländern wo diese Verbrecher herkommen, dass diese sich
in diese rasenden Bestien verwandelt haben. Nicht die Syrer haben
dies zu verantworten, sondern wir Österreicher und jene Länder deren Staatsbürgerschaft sie besitzen...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen