Sonntag, 17. Mai 2015

Belgien lässt die Konten der Argentinischen Botschaft beschlagnahmen

Einer der Gläubiger-Hedgefonds Argentiniens ist NML-Capital. Nach dem Staatsbankrotts Argentiniens hat er sich nicht auf eine Umschuldung eingelassen. Zusammen mit anderen betroffenen Hedgefonds verklagte man den Staat Argentinien.

Am 16.06.2014 hat der oberste Gerichtshof bestätigt, dass diese Hedgefonds ein Recht auf die Rückzahlung der Schulden hätten. Trotzdem weigerte sich die Regierung Argentiniens die Schulden vollständig zu begleichen. Der Staat war der Ansicht, dass dies jene Gläubiger welche einst der Umschuldung zugestimmt hätten nun ebenso auf eine Rückzahlung der vollständigen Schadenssumme bestehen könnten.

Die Verhandlungen zwischen den betroffenen Parteien sind zwischenzeitlich glorreich gescheitert. Daraufhin hat ein findiger belgischer Anwalt auf die Pfändung der Konten geklagt. Das Gericht ließ daraufhin die Konten der argentinischen Botschaft einfrieren.

Argentiniens Botschaft in Brüssel ist außerdem noch als Vertreter für die Europäische Union und Luxemburg aktiv. Argentinien ist der Meinung, dass der Gerichtsbeschluss belgisches Recht betrifft und daher logischerweise auch nur die belgischen Konten der Botschaft betreffen könne. Angeblich wurde auch das Botschaftsgebäude gepfändet.

Argentinien versucht nun auf dem diplomatischen Weg eine Lösung mit den belgischen Behörden zu finden. Die Regierung Argentiniens beruft sich übrigens auf die Wiener Vertragsrechtskonvention. Diese besagt, dass die diplomatischen Aktivposten der Immunität unterliegen.

Der argentinische Wirtschaftsminister Axel Kicillof kann seinerseits auf zwei Fälle des Obersten Gerichtshofs in Belgien verweisen, bei denen solche Pfändungen als unzulässig eingestuft wurden.

Das Ergebnis dieses Rechtsstreits wird wohl von allen Beteiligten mit großer Spannung verfolgt.


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