Sonntag, 24. Januar 2016

Österreich greift durch - Zum Teufel mit dem 37.501. Asylbewerber!

Ganz Europa und vor allem Deutschland sind in heller Aufregung über den gemeinsamen Beschluss der österreichischen Bundesregierung. 2016 sollen nur noch 37.500 Menschen einen Antrag auf Asyl stellen dürfen. Aber ist das wirklich wahr? Was wurde wirklich beschlossen? Nach einer zweistündigen Sitzung der Regierung einigte man sich darauf, dass bis Mitte 2019 insgesamt noch 127.500 Asylbewerber aufgenommen werden. Diese Zahl entspricht etwa 1,5 % der österreichischen Gesamtbevölkerung.

Es ist, entgegen der Aussagen der in der Regierung beteiligten ÖVP, keine Obergrenze sondern lediglich ein Richtwert! In den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 sollen 37.500, 35.000, 30.000 und 25.000 Asylbewerber aufgenommen werden.

Was passiert aber in der Praxis, wenn bereits 37.500 Asylbewerber hier sind und ein Syrer an Österreichs Grenze steht? Steht ihm laut der Genfer Menschenrechtskonvention ein Recht auf Asyl in Österreich zu? Selbstverständlich – nicht! Warum? Er hat bereits einige sichere Drittstaaten „durchwandert“, um an Österreichs Grenze stehen zu können. Natürlich darf er nicht in jenen Staat zurückgeschickt werden, wo ihm die Verfolgung droht, aber es bedeutet, dass er dann z. B. in Slowenien einen Antrag auf Asyl stellen muss.

Im vergangenen Jahr wurden in Österreich etwa 90.000 Asylanträge gestellt. Das österreichische Innenministerium hat verkündet, dass für den Zeitraum Jänner bis November 2015 insgesamt 81.127 Menschen einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Im Jahr davor gab es lediglich 23.861 Asylanträge. Jene drei Staaten von denen die meisten Asylbewerber kamen waren Syrien mit 23.510, Afghanistan mit 22.165 und der Irak mit 12.764 Personen.

Es ist verwunderlich, dass laut offizieller Statistik kein einziger Asylbewerber aus Eritrea kommt. Seltsam deshalb, weil die Flüchtlingsbetreuer immer wieder von ihrer Arbeit mit Menschen aus diesem Staat berichten und auch immer wieder Personen aus Eritrea in den Flüchtlingsheimen anzutreffen sind. Hat kein einziger von ihnen einen Asylantrag in Österreich gestellt?

Was kann Österreich denn alles unternehmen, damit in diesem Land weniger Personen um Asyl ansuchen wollen? Man könnte die Grundversorgung „herunterschrauben“. Die Grundversorgung ist schließlich innerhalb der Union sehr vage beschrieben. Ein angemessener Lebensstandard müsse gewährleistet sein... Das bedeutet in Wahrheit genug Nahrung, zu trinken, Kleidung, sanitäre Einrichtungen und eine menschenwürdige Behandlung. Wenn also Österreich die bisherigen Standards senkt, dann wird es möglicherweise einen moralischen Aufschrei der Entrüstung geben, aber es wäre rechtlich vollkommen in Ordnung.

Was passiert allerdings, wenn der Strom an Asylbewerbern trotzdem nicht abreißt und bereits im Frühling dieses Jahres die 37.500 Asylbewerber erreicht sind? Wird man dann die Menschenmassen mit Wasserwerfern und Gummiknüppeln zurückdrängen? Hoffentlich nicht. Viel wahrscheinlicher ist es da wiederum, dass man Lager errichten wird... auch nicht schön... aber vielleicht schon bald notwendig... Österreich könnte z. B. dann zwar die neuen Asylanträge entgegennehmen, diese aber aufgrund von „Überforderung“ in die Länge ziehen...

Erlaubt ist das zwar nicht, aber wenn Österreich damit argumentiert, dass die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit des Staates gefährdet sind, dann würde dies dem EU-Recht entsprechen. Man könnte den Schutzsuchenden ja gleich zu Beginn sagen, dass die Asylantragsabwicklung möglicherweise ein paar Monate oder gar Jahre dauern wird...

Jetzt gibt es noch ein zusätzliches Problem. Das Thema lautet Familiennachzug. Sind diese Nachzügler in dieser 37.500er Quote enthalten? Mit Sicherheit nicht. Es lässt allerdings schon einen gewissen Handlungsspielraum zu. Österreich könnte z. B. sagen, dass man heuer bereits 20.000 Asylbewerber zugelassen habe und die restlichen 17.500 Plätze gehen für den Familiennachzug „drauf“...

Der Familiennachzug wurde im Oktober 2015 bereits erschwert. Bisher konnten die anerkannten Flüchtlinge ihre Familienangehörigen problemlos nach Österreich holen. Das geht jetzt nur noch innerhalb von drei Monaten nachdem der Asylstatus anerkannt wurde. Wer den diesbezüglichen Antrag später stellt, muss vorher in der Lage sein diese zu versorgen.

Das bedeutet, dass man über ein ausreichendes Nettoeinkommen verfügen muss. Für einen Alleinstehenden sind dies 873 Euro, für Ehepaare 1.307 Euro und für jedes Kind 134 Euro. Dazu muss noch eine im Vergleich zur Familiengröße, ortsübliche Wohnung vorhanden sein und man muss auch krankenversichert sein. Die Mindestsicherung reicht also z. B. nicht für den Familiennachzug.

Die nächsten Monate werden Europa die Richtung zeigen wie es weitergeht. In Wahrheit rechnet man ja damit, dass in diesem Jahr noch viel mehr Menschen versuchen werden nach Europa zu gelangen und dort sesshaft zu werden. Wenn Österreich seine härtere Gangart durchzieht, werden viele europäische Staaten schnell nachlegen müssen und ebenso konsequent agieren müssen.

Die verantwortlichen Politiker Deutschlands wurden von der Entwicklung in Österreich sichtlich überrascht. Man sollte aber gegenüber Österreich keine Warnungen aussprechen, sondern eher das eigene Vorgehen hinterfragen...


















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